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Für Verschleißteile, die vom Auftraggeber angefertigt werden müssen, sind Detailzeichnungen zu liefern.
Die Verschleißteile sind in Verschleißteillisten, die der Auftragnehmer erstellt, aufzuführen oder als Verschleißteile in Stücklisten zu kennzeichnen.
Aus den Verschleißteillisten müssen Hersteller, Typenbezeichnung, Bestellnummer, bei eigengefertigten Teilen zusätzlich die Zeichnungs- und Stücklistennummer zu ersehen sein.