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Der Auftragnehmer hat baugenehmigungsrechtlichen Anforderungen des geplanten Standortes zu prüfen und bei seiner Kalkulation und geplanten Konstruktion seiner Anlage zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen umweltschutzrechtlichen Regelungen des geplanten Standortes zu prüfen und bei seiner Kalkulation und geplanten Konstruktion seiner Anlage zu berücksichtigen.